Einladung zur 1. Ankörung im Jahr 2026

Einladung zur 1. Ankörung im Jahr 2026

Datum & Zeit

28.02.2026 - 01.03.2026
Ganztägig

Veranstaltungsort

Schloss Sommerhausen

Hauptstraße 25
97286 Sommerhausen

Der VUV lädt hiermit zur Ankörung am 28.02./01.03.2026 in Sommerhausen ein.

Zur Körung werden Hunde zugelassen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine FCI/VDH anerkannte Ahnentafel. Aus dem Ausland importierte Hunde benötigen eine Übernahmebescheinigung des VUV.
  • Keine offensichtlich zuchtausschließenden Mängel.
  • HD-Untersuchung (A oder B). Gutachter Dr. Pfeifer, Tierklinik Nürnberg Hafen.
  • Negativbefund genetisch bedingter Augenkrankheiten, MPP positiv ist zulässig (Anhang 3 Absatz A zur geänderten ZO vom 08.09.2012). Die Untersuchung muss von einem Tierarzt des Dortmunder Kreises durchgeführt sein.
  • Gentests über Laboklin gemäß Zuchtordnung (UK = Kurzhaartest; UD = Kurzhaartest, Furnishing und HUU; ZO 4.1.2)
  • Mindestens eine bestandene HZP bzw. VGP mit Arbeit hinter der lebenden Ente. Mindestnote in den Fächern Suche, Nase Vorstehen und in allen Wasserfächern ein Gut (ZO 4.1.2 in der Änderung vom 08.09.2012).
  • Der Hund besitzt am Tag der Körung einen gültigen Tollwutimpfschutz.
  • Der Eigentümer ist Mitglied im VUV und hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland.

Es ist zu beachten, dass nur Hunde an der Ankörung teilnehmen können, deren Identität eindeutig festgestellt werden kann. Überprüfen Sie mit einem Chipleser vor der Ankörung den Chip oder lassen Sie ihn von Ihrem Tierarzt überprüfen.

Sollte der Chip nicht lesbar sein, lassen Sie bitte vor der Ankörung von Ihrem Tierarzt einen neuen Chip setzen. Die Identität des Hundes muss dann nach der Ankörung mit einem DNA-Vergleich zur eingelagerten Blutprobe bzw. dem DNA-Profil festgestellt werden, danach wird eine neue Ahnentafel mit der neuen Chipnummer erstellt.

Veranstalter:

Verein Ungarischer Vorstehhunde e.V.
VUV-Körkommission unter Leitung der Hauptzuchtwartin,
Frau Linda Lachmund

Veranstaltungsorte:

  • Schloss Sommerhausen, Hauptstr. 25, 97286 Sommerhausen
  • Hotel Ritter Jörg, Maingasse 14, 97286 Sommerhausen

Nennungen:

Formlos an die Hauptzuchtwartin des VUV:
Frau Linda Lachmund
Rehrßer Str. 8
28857 Syke
E-Mail: hzw@vizsla.de

Als Bestandteil der Nennung ist in Kopie beizufügen:

  • Ahnentafel
  • Zensurenblätter bisheriger Prüfungen
  • HD-Bewertungsbefund
  • Kopie der Impfung/Impfpass
  • Augenuntersuchungsbefund
  • Gentest-Ergebnisse
  • bei Auslandshunden, die in das VUV Zuchtbuch übernommen wurden, Kopie der Ergebnisse der Gentests (siehe Zuchtordnung 4.1.6)
  • VUV-Mitgliedsnummer des Eigentümers, Adresse und E-Mail sowie Telefonnummer
  • Nach Möglichkeit Fotos des gemeldeten Hundes, maximal 3 Fotos per E-Mail an: info@dogbase.de

Betreff:

VUV Fotos

Im Text:

Name des Hundes und Zuchtbuchnummer

Maximal 3 Fotos pro Hund (1 x von vorne, 1 x seitlich stehend und wer möchte noch 1 x jagdliches Foto). Fotos im jpg-Format mit maximal 640 x 480 Pixel (bzw. 480 x 640 Pixel bei hochkant).

Pro Hund jeweils eine eigene E-Mail, wenn man mehrere Hunde zur Körung nennt. Die genannten Unterlagen sind am Tage der Körung zusammen mit dem Impfpass im Original vorzulegen.

Für Hunde, von denen bislang keine Blutprobe bei Laboklin hinterlegt ist oder aus der hinterlegten Blutprobe noch keine Tests erfolgt sind, steht das benötigte Formular auf unserer Homepage im Bereich Service → Formulare & Adressen zum Download bereit. Mit diesem Formular kann die Blutentnahme in einer Tierarztpraxis Ihrer Wahl durchgeführt werden oder die Gentests aus dem eingelagerten Blut angefordert werden.

Der Hundehalter bestätigt auf dem Begleitformular durch seine Unterschrift das Einverständnis sowie die Beauftragung des DNA-Profils und der erforderlichen Gentests und übernimmt die dabei entstehenden Kosten. Die Tierarztpraxis bestätigt auf dem Formular die erfolgte Blutentnahme sowie die Überprüfung der Identität des Hundes.

Liegt bei Laboklin bereits eine Blutprobe Ihres Hundes vor, können die erforderlichen Gentests direkt daraus beauftragt werden; eventuell liegen Ihnen die Testergebnisse sogar schon vor.

Die Ergebnisse der Gentests sind der Meldung zur Körung vollständig beizufügen.

Nenngeld:

€ 100,– per Lastschrifteinzug nach Nennschluss
Nenngeld ist Reugeld

Nennschluss:

08.02.2026 (Posteingang). Aus organisatorischen Gründen können unvollständige oder später eingehende Meldungen nicht berücksichtigt werden.

Hinweis:  Unabhängig von früheren Formwertbeurteilungen wird zur Ankörung der Form- und Haarwert abschließend festgestellt. Es ist unbedingt notwendig, die Vorstellung des Hundes (insbesondere das Messen der Schulterhöhe und die Gebisskontrolle) vorab zu üben.