Josef-Rauwolf-Zuchtausleseprüfung 2024

Josef-Rauwolf-Zuchtausleseprüfung 2024

Datum & Zeit

20.09.2024 - 21.09.2024
Ganztägig

Veranstaltungsort

Landhotel Baumann’s Hof

Kuppendorfer Str. 2
27245 Kirchdorf

Einladung zur Josef-Rauwolf-Zuchtausleseprüfung 2024 ohne Spur mit lebender Ente

Der Vorstand des VUV lädt hiermit zur diesjährigen Josef-Rauwolf-Zuchtausleseprüfung für den 20. und 21. September 2024 in 27245 Kirchdorf ein.

Teilnahmebeschränkung:

  • Zur Teilnahme an der Prüfung ist der Nachweis des Bestehens an einem Wasservortest einer Landesgruppe des Verein Ungarischer Vorstehhunde im Jahr 2024 erforderlich. Die Landesgruppen werden dazu Wasservortests nebst Formwerteinschätzungen abhalten. Die Leistung der Hunde beim Wasservortest ist durch drei Verbandsrichter zu beurteilen. Beim Wasservortest sind zu prüfen: Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer (§24 VGPO), Schussfestigkeit am Wasser und Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer. Gerichtet wird nach der zur Prüfung gültigen VZPO mit nachfolgenden Einschränkungen: Zum Bestehen des Wasservortests muss die jeweilige Arbeit mit mindestens einem mittleren „gut“ (7 Punkte) bewertet werden. Ein Hund, der in einem Fach das Wasser nicht annimmt, nicht schussfest ist oder Wesensmängel zeigt, kann den Wasservortest nicht bestehen. Bringt ein Hund beim Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer die Ente nicht, so ist diese reine Bringleistung mit ungenügend = O Punkten zu bewerten. Die Arbeit soll aber unabhängig davon benotet werden. Zeigt der Hund beispielsweise eine sehr gute Verlorensuche und wird nach dem Finden der Ente durch eine lebende Ente abgelenkt, so dass er die tote Ente vielleicht nicht bringt, soll er die Chance zum Bestehen des Wasservortests behalten. Der Hund erhält also insgesamt für alle Leistungen eine Bewertung und kann Bestehen, sofern die anwesenden Richter ihn nicht wegen des Gesamtbildes seiner Arbeit ausschließen. Der Ausschluss eines Hundes vom Bestehen des Wasservortestes ist den Richtern möglich, wenn die Gesamtleistung des Hundes nach Ansicht der Richter nicht den Anforderungen an die Wasserarbeit unter Berücksichtigung des zu dem Zeitpunkt zu erwartenden Ausbildungsstandes genügt.
  • Im Zusammenhang mit dem Wasservortest wird eine grobe Sichtung zu ggfs. offensichtlichen zuchtausschließenden Mängeln, offensichtliche Über- oder Untergröße durch einen Zuchtrichter oder Gruppenzuchtwart durchgeführt. Hunde, bei denen zuchtausschließende Mängel festgestellt werden, dürfen von der Landesgruppe nicht zur Josef-Rauwolf-Zuchtausleseprüfung nominiert werden.
  • Die Termine werden von den jeweiligen Landesgruppen separat bekannt gegeben.
  • Jeder Hund darf nur bei einem Wasservortest starten.
  • Zu den Terminen müssen die Unterlagen über die HD-Untersuchung (HD-A oder HD-B) und die Augenuntersuchung (Negativbefund) vorliegen. HD- sowie AU-Untersuchungen müssen bis spätestens 15.07.2024 erfolgt sein, so dass ausreichend Zeit für die Erstellung der Gutachten bis zum Wasservortest verbleibt.
  • Das Nenngeld für den Wasservortest beträgt 40,00 € je Hund. Nenngeld ist Reuegeld.
  • Die Nennung zum Wasservortest erfolgt bis zum 24.07.2024 über JAPA online. Das Nenngeld ist an die jeweiligen Landesgruppen zu überweisen. Die Kopien aller Unterlagen gehen bis zum Nennschluss an die entsprechenden Landesgruppen.

Teilnahmeberechtigt sind im übrigen alle UD und UK, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eine FCI/VDH anerkannte Ahnentafel. Ausländische Hunde benötigen ein Export-Pedigree und eine Übernahmebescheinigung des VUV.
  • Sie sind nicht vor dem 01.10.2022 gewölft.
  • Es bestehen keine offensichtlichen zuchtausschließenden Mängel.
  • Es liegt eine HD-Untersuchung HD-A oder HD-B vor. Der Hund muss in Deutschland geröntgt und begutachtet worden sein.
  • Negativbefund genetisch bedingter Augenkrankheiten, MPP positiv ist zulässig (Anhang 3 Absatz A zur geänderten ZO vom 09.09.2023).
  • Der Hund wird von der Landesgruppe des Hundebesitzers als teilnahmeberechtigt mit dem Attestat „schussfest“ vorgeschlagen.
  • Der Führer des Hundes besitzt einen gültigen Jagdschein.
  • Für den Hund liegt ein gültiger Tollwutimpfschutz vor.
  • Der Eigentümer des Hundes ist Mitglied im VUV.
  • Der Hund verfügt über eine bestandene VJP mit mindestens 60 Punkten und dem Attestat „schussfest“.

Für die zur Josef-Rauwolf-Herbstzuchtprüfung (JRZP) gemeldeten Hunde ist die Teilnahme an der Formbewertung am Freitag, 20.09.2024 oder Sonnabend, 21.09.2024 nach Einteilung durch die Suchenleitung zwingend vorgeschrieben. Hierzu bedarf es für die zur Prüfung gemeldeten Hunde keiner weiteren Nennung.

Es ist zu beachten, dass nur Hunde an der Prüfung teilnehmen können, deren Identität eindeutig festgestellt werden kann. Überprüfen Sie mit einem Chipleser vor der Prüfung den Chip oder lassen Sie ihn von Ihrem Tierarzt überprüfen. Sollte der Chip nicht lesbar sein, lassen Sie bitte vor der Prüfung von Ihrem Tierarzt einen neuen Chip setzen. Die Identität des Hundes muss dann nach der Prüfung mit einem DNA-Vergleich zur eingelagerten Blutprobe festgestellt werden, danach wird eine neue Ahnentafel mit der neuen Chipnummer erstellt.

Veranstalter: Verein Ungarischer Vorstehhunde e.V.

Suchenlokal:

Landhotel Baumann’s Hof
Kuppendorfer Str. 2
27245 Kirchdorf

Tel.: 04273-93010
E-Mail: info@baumanns-hof.de

Internet: http://www.baumanns-hof.de

Zimmerreservierungen sind ausnahmslos nur telefonisch oder per Email möglich, keine Online-Reservierung!

Voraussichtlicher Ablauf:

Freitag, den 20.09.2024

07:30 Uhr: Abgabe von Ahnentafel, gültigem Tollwutimpfnachweis und Vorlage des gültigen Jagdscheins.
07:45 Uhr: Richterbesprechung
08:00 Uhr: Bekanntgabe der Gruppen und Abfahrt in die Reviere oder Beginn der
Formbewertung.

Hinweis: Je nach Revierverhältnissen behält sich die Prüfungsleitung vor, eine Stunde früher zu beginnen. Die Hundeführer werden benachrichtigt.

Sonnabend, den 21.09.2024
07:30 Uhr: Richterbesprechung
08:00 Uhr: Abfahrt in die Reviere für die Gruppen mit Feld- oder Wasserarbeit oder Beginn der Formbewertung
Nachmittag: Festlegung der Hunde mit V.1 bis V.4 (im Endring der mit V/V bewerteten Hunde)

Nennungen: ONLINE bis spätestens 26.08.2024 über den entsprechenden Button (Link) auf der Homepage www.vuv-vizsla.de nach Nennung über die jeweilige Landesgruppe.

Zusätzlich schriftlich an:

Dr. Claudia Bünger
Im Felde 7
29690 Essel
Email: dr.claudia.buenger@t-online.de

Der Nennung sind in Kopie beizufügen:

  • Ahnentafel
  • VJP Prüfungszeugnis
  • HD-Bewertungsbefund (aus Deutschland)
  • Negativbefund genetisch bedingter Augenkrankheiten, MPP positiv ist zulässig (Anhang 3 Absatz A zur geänderten ZO vom 04.09.2021).
  • Kopie des Jagdscheins

Nenngeld: Für Prüfung Inklusive Formbewertung € 160,– per Lastschrifteinzug
Nenngeld ist Reuegeld

Nennschluss: Montag, 26. August 2024 Online-Nennnung,
zusätzlich schriftliche Unterlagen bis zum 31.08.2024 (Posteingang)

Für unvollständige und/oder verspätet eingegangene Nennungen sowie für Nennungen auf einem alten Formblatt kann eine zusätzliche Gebühr von € 50 zum Nenngeld erhoben werden. Außerdem besteht bei verspätet eingegangener Nennung kein Anspruch auf Prüfungsteilnahme.

Unterkunft: siehe Suchenlokal

Zur Feststellung der Schussfestigkeit und zum Erlegen der Ente am Wasser sind Flinte und ausreichend Patronen (nur Stahlschrot) mitzubringen.
Schleppwild (Hase/Kanin und Ente/Fasan) sind ebenfalls ausreichend mitzubringen. Die lebenden Enten werden vom Veranstalter gestellt.

Gerichtet wird nach der z.Z. der Prüfung gültigen VZPO des JGHV und der JRZP des VUV (Anhang 5 der ZO). Die teilnehmenden Hunde und Personen sind über den Veranstalter nicht versichert.

Bitte denken Sie daran, dass bei der Josef-Rauwolf-Zuchtausleseprüfung u.a. das Fach „Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer“ gemäß § 24 VGPO geprüft wird. Versagt der Hund in diesem Fach, so kann zwar die Josef-Rauwolf-Zuchtausleseprüfung nicht bestanden werden, was aber keine Auswirkungen auf das Bestehen der Prüfung als HZP hat.