Wassersichtung für die Zulassung zur Josef-Rauwolf-Zuchtausleseprüfung

24. August 2024

Datum & Zeit

24.08.2024
8:00 - 16:00

Veranstaltungsort

Kein Veranstaltungsort angegeben.

Ausschreibung Wassersichtung für die Zulassung der Josef-Rauwolf-Zuchtausleseprüfung

Datum: 24.08.2024 Ort und Zeit werden rechtzeitig kommuniziert.

Zur Teilnahme an der Josef-Rauwolf-Zuchtausleseprüfung ist der Nachweis des Bestehens an einem Wasservortest erforderlich.

Zum Bestehen des Wasservortests muss die jeweilige Arbeit mit mindestens einem mittleren „gut” (7 Punkte) bewertet werden. Ein Hund, der in einem Fach das Wasser nicht annimmt, nicht schussfest ist oder Wesensmängel zeigt, kann den Wasservortest nicht bestehen.

Die Nennung zum Wasservortest muss bis zum 10.08.2024 über JAPA online erfolgen. Nennschluss ist somit der 10.08.2024

Die Kopien aller Unterlagen bitte bis zum Nennschluss an den Prüfungsobmann, Claas Niehues.

Via Mail oder per Post.

Unterlagen:

  • Ahnentafel
  • Zeugnis VJP
  • HD Beurteilung
  • AU Beurteilung
  • Jagdschein

E-Mail: po-nrw@vizsla.de

Post: Claas Niehues

Reckelsumer Straße 2

59348 Lüdinghausen-Seppenrade

 

Das Nenngeld in Höhe von 40,00€ je Hund ist an die Landesgruppe NRW zu überweisen.  Nenngeld ist Reuegeld.

VUV LG NRW

DE55 2565 1325 0191 530831

Teilnahmeberechtigt sind im Übrigen alle UD und UK, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eine FCI/VDH anerkannte Ahnentafel. Ausländische Hunde benötigen ein Export-

Pedigree und eine Übernahmebescheinigung des VUV.

  • Sie sind nicht vor dem 01.10.2022 gewölft.
  • Es bestehen keine offensichtlichen zuchtausschließenden Mängel.
  • Es liegt eine HD-Untersuchung HD-A oder HD-B vor. Der Hund muss in Deutschland geröntgt und begutachtet worden sein.
  • Negativbefund genetisch bedingter Augenkrankheiten, MPP positiv ist zulässig
    (Anhang 3 Absatz A zur geänderten ZO vom 04.09.2021).
  • Der Hund wird von der Landesgruppe bei der der Wasservortest absolviert wurde, als teilnahmeberechtigt mit dem Attestat „schussfest im Wasser” vorgeschlagen.
  • Der Führer des Hundes besitzt einen gültigen Jagdschein.
  • Für den Hund liegt ein gültiger Tollwutimpfschutz vor.
  • Der Eigentümer des Hundes ist Mitglied im VUV.
  • Der Hund verfügt über eine bestandene VJP mit mindestens 60 Punkten und dem
    Attestat „schussfest”.

 

Gesichtet werden:

  • Offensichtliche zuschtausschließende Mängel in Form- und Haarwert.
  • Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer ohne Ente.
  • Schussfestigkeit im Wasser.
  • Verlorensuche mit ausgelegter toter Ente.

Mitzubringen sind:

  • Warnweste
  • Jagdschein
  • Schrotflinte
  • Bleifreie Munition
  • Tote Ente
  • Impfausweis

Zu den Terminen müssen die Unterlagen über die HD-Untersuchung (HD-A oder HD-B) und die Augenuntersuchung (Negativbefund) vorliegen. HD- sowie AU-Untersuchungen müssen bis spätestens 15.07.2023 erfolgt sein, so dass ausreichend Zeit für die Erstellung der Gutachten bis zum Wasservortest verbleibt.

Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren

Der Zeitplan wird festgelegt, sobald wir eine genaue Anzahl der Teilnehmer haben. Nach dem Erhalt der Nennungen werden wir die Uhrzeiten vergeben.

Waidmannsheil

 

Claas Niehues

Prüfungsobmann Landesgruppe NRW

Nordrhein-Westfalen

Kommende Veranstaltungen

Kontakt zur Landesgruppe

Stefan Franzgrote
Mobil 0172-2984484
E-Mail lo-nrw@vizsla.de